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Verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Sportbetriebs erfordert Zeit

Die Nachricht, dass nach dem wegen der Corona-Pandemie verhängten „Lockdown" bereits ab dem 7. Mai Vereinssport grundsätzlich wieder möglich ist, hat alle Sportbegeisterten in Mülheim an der Ruhr, darunter die Verantwortlichen in den rund 150 Mülheimer Sportvereinen, wohl ebenso erfreut wie überrascht.

Damit sind zwar die Voraussetzungen für eine schrittweise Rückkehr in den Sport- und Trainingsbetrieb geschaffen. Allerdings erfordert die Anpassung der Vereinsaktivitäten an die außergewöhnliche Situation, die unter anderem mit strengen Abstandsregeln und Hygienevorschriften einhergeht, auch Zeit. Schließlich bleibt die Eindämmung der Pandemie das oberste Ziel, die Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens muss entsprechend höchst verantwortungsvoll erfolgen.

Nicole Nussbicker, Geschäftsführerin des Mülheimer Sportbundes (MSB), appelliert daher an alle Sporttreibenden in Mülheim an der Ruhr, die sich danach sehnen, wieder auf den Sportplätzen sowie in den Turn- und Sporthallen aktiv zu sein, Verständnis für ihren jeweiligen Verein zu zeigen, wenn die Anpassung an die speziellen Rahmenbedingungen etwas dauert:

„Wir freuen uns alle, dass es wieder los geht. Allerdings sollte jeder nachvollziehen können, dass die Verantwortlichen in den Vereinen nun erst einmal die entsprechenden Vorkehrungen treffen müssen, damit ihre Mitglieder – vorsichtig und sicher – wieder mit dem Sporttreiben beginnen können."

Seit dem 7. Mai ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt, sofern die sportlichen Aktivitäten auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfinden. Dabei müssen die beteiligten Personen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten, außerdem gelten strikte Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Die Nutzung von Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen bleibt vorerst untersagt.

Ab dem 11. Mai haben Sportvereine zudem die Möglichkeit, vereinseigene Sporthallen bzw. Kursräume wieder zu öffnen. Voraussetzung dafür ist, dass bei der Umsetzung der angebotenen Indoor-Aktivitäten bestimmte Abstands- und Hygieneauflagen berücksichtigt werden.

Claudia Pauli (Pressesprecherin MSB)